Recht auf Reparatur: Was Unternehmen in der Beschaffung jetzt beachten sollten

2024 wurde die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur verabschiedet. Ziel hierbei ist es, Reparaturen zu fördern, die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern und unnötige Neuanschaffungen zu vermeiden. Die Richtlinie muss nun von den Mitgliedstaaten ab dem 31. Juli 2026 angewendet werden.

Das Recht auf Reparatur betrifft dabei nicht nur direkt Hersteller, die bei ihren Produkten von nun an die Reparierbarkeit mitdenken müssen. Sie nimmt auch Einfluss auf die Beschaffung. Denn auch bei der Kaufentscheidung gewinnen künftig Faktoren wie Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Produktlebensdauer deutlich an Bedeutung. Die folgenden Handlungstipps geben schon jetzt Orientierung für die zukünftige Beschaffung von Produkten.

1. Reparierbarkeit als Einkaufskriterium festlegen

Bei der Beschaffung von Geräten sollte nicht nur auf Anschaffungskosten, Leistung oder Energieeffizienz geachtet werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie einfach ein Produkt repariert werden kann. Dies betrifft nicht nur IT-Geräte wie Smartphones, Tablets oder Notebooks, sondern auch Bürogeräte, Kühl- und Lagertechnik sowie weitere elektronische Geräte.

Praxis-Tipp:

  • Reparierbarkeit in Ausschreibungen und Beschaffungsrichtlinien aufnehmen
  • Hersteller nach Reparaturkonzepten und Serviceangeboten fragen
  • Bei Neuanschaffungen die erwartete Lebensdauer berücksichtigen

2. Reparatur vor Neuanschaffung prüfen

Viele Unternehmen ersetzen defekte Geräte aus Zeit- oder Prozessgründen direkt durch Neugeräte. Künftig sollte die Reparatur systematisch als erste Option bewertet werden. Dies kann Kosten sparen und gleichzeitig Nachhaltigkeitsziele unterstützen.

Praxis-Tipp:

  • Interne Reparaturprozesse definieren
  • Entscheidungskriterien für Reparatur oder Austausch festlegen
  • Wiederaufbereitung und Zweitnutzung prüfen

3. Verfügbarkeit von Ersatzteilen prüfen

Ein zentraler Baustein der neuen Regelungen ist der Zugang zu Ersatzteilen. Unternehmen profitieren davon, wenn wichtige Komponenten über mehrere Jahre verfügbar bleiben und Reparaturen wirtschaftlich durchgeführt werden können.

Praxis-Tipp:

  • Informationen zur Ersatzteilversorgung aktiv einholen
  • Verfügbarkeitszeiträume dokumentieren
  • Wartungs- und Servicekosten in die Kaufentscheidung einbeziehen

4. Lebenszykluskosten statt Kaufpreis bewerten

Das günstigste Gerät ist nicht immer die wirtschaftlichste Wahl. Produkte mit längerer Nutzungsdauer und guten Reparaturmöglichkeiten verursachen über ihren gesamten Lebenszyklus häufig geringere Kosten als Geräte, die bei einem Defekt ersetzt werden müssen. Das entspricht auch dem Grundgedanken der neuen EU-Regelungen.

Praxis-Tipp:

  • Total Cost of Ownership (TCO) berechnen
  • Reparatur-, Wartungs- und Ausfallkosten berücksichtigen
  • Langfristige Wirtschaftlichkeit stärker gewichten

5. Lieferanten und Servicepartner bewerten

Die Qualität eines Geräts hängt künftig stärker von den verfügbaren Serviceleistungen ab. Lieferanten sollten transparent darlegen können, welche Reparaturen möglich sind, wie lange Ersatzteile verfügbar bleiben und welche Unterstützung sie im laufenden Betrieb anbieten.

Praxis-Tipp:

Lieferanten aktiv fragen:

  • Wie lange sind Ersatzteile verfügbar?
  • Welche Reparaturen können durchgeführt werden?
  • Gibt es autorisierte oder unabhängige Reparaturpartner?
  • Wie lange werden Software- und Sicherheitsupdates bereitgestellt?

6. Nachhaltigkeitsziele unterstützen

Das Recht auf Reparatur ist Teil der europäischen Strategie für Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Konsum. Unternehmen können längere Produktlebenszyklen nutzen, um Ressourcen zu schonen und ihre ESG-Ziele zu unterstützen.

Praxis-Tipp:

  • Gerätelebensdauer als Kennzahl erfassen
  • Refurbished-Produkte in Beschaffungsstrategien berücksichtigen
  • Geräte nach der Ausmusterung aufbereiten oder fachgerecht recyclen lassen
  • Reparatur- und Wiederverwendungsquoten dokumentieren

Das Recht auf Reparatur ist mehr als eine neue gesetzliche Vorgabe – es verändert die Kriterien für den Einkauf von Geräten. Ob Smartphones, Notebooks, Drucker, Monitore, Kühlgeräte oder andere elektronische Ausstattung: Unternehmen sollten künftig stärker auf Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und langfristige Nutzbarkeit achten. Wer diese Aspekte bereits heute in seine Beschaffungsstrategie integriert, kann Kosten senken, Nachhaltigkeitsziele unterstützen und die eigene Investitionssicherheit erhöhen.

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