AfB ist ein gemeinnütziges Inklusionsunternehmen
AfB steht für "Arbeit für Menschen mit Behinderung". Hier erfahren Sie mehr.
Inklusionsunternehmen erfüllen einen sehr wichtigen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen 30% und 50% ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen nach § 215 SGB IX zu besetzen. Inklusionsunternehmen verwirklichen also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf.
AfB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der i500 gAG. Das gemeinsame Ziel: europaweit 500 Menschen mit Behinderung einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu geben. Zurzeit sind etwa 49 % der 680 AfB-Mitarbeiter schwerbehindert.
AfB wurde bereits mehrfach für das inklusive Geschäftsmodell ausgezeichnet, u.a. mit dem Inklusionspreis 2023.
Grundsätzlich bezeichnet die Gemeinnützigkeit eine Tätigkeit, die in ihrer Wirkung dem Allgemeinwohl dient (nach § 52 der Abgabeordnung). Sie ist im Wesentlichen durch das Steuerrecht definiert. Die gemeinnützige Tätigkeit muss unmittelbar, uneingeschränkt und dauernd auf das Wohl der Allgemeinheit gerichtet sein und darf nur in uneigennütziger Weise erfolgen.
Werkstätten für behinderte Menschen (kurz: WfbM) sollen Menschen mit Behinderung den Weg ins Berufsleben ebnen beziehungsweise eine berufliche Integration ermöglichen. Die Arbeitsbedingungen sind in vielen Werkstätten deutlich schlechter für die Beschäftigten, zum Beispiel weil die Mindestlohnregelung dort nicht gilt. Auch sind die Arbeitsplätze in einer WfbM nicht sozialversicherungspflichtig. Oft ist der Schritt aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt zudem mit einigen Hürden verbunden.
Ein Inklusionsunternehmen hingegen ist ein (fast) normales Unternehmen, das sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt bietet. Es gibt keine Unterscheidungen bei den Arbeitsbedingungen. Eine Leistungsfähigkeit, die nah am allgemeinen Arbeitsmarkt liegt, ist jedoch erforderlich, da Inklusionsunternehmen sich am Markt behaupten müssen.
AfB schafft Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung duch zertifiziertes IT-Remarketing. Möchten Sie mehr über unser Angebot für Unternehmen erfahren?
Fragen und Antworten für Bewerber
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