Gemeinnütziges Inklusionsunternehmen – Mehrwert inklusive!
Was ist ein Inklusionsunternehmen? Was bedeutet gemeinnützig? Welche Vorteile bringt eine Partnerschaft mit einem Inklusionsunternehmen? Hier erfahren Sie mehr.
Knapp die Hälfte der AfB-Mitarbeiter sind Menschen mit Behinderung - AfB ist damit ein Inklusionsunternehmen. Dieses besondere Geschäftsmodell hat viele Vorteile es für Partner, Arbeitnehmer und die Gesellschaft.
Inklusionsunternehmen erfüllen einen sehr wichtigen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen 30% und 50% ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen nach § 215 SGB IX zu besetzen. Inklusionsunternehmen verwirklichen also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf.
AfB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der i500 gAG. Das gemeinsame Ziel: europaweit 500 Menschen mit Behinderung einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu geben. Zurzeit sind etwa 45% der 440 AfB-Mitarbeiter schwerbehindert.
AfB wurde bereits mehrfach für das inklusive Geschäftsmodell ausgezeichnet, u.a. als "Europäisches Sozialunternehmen des Jahres 2020".
Grundsätzlich bezeichnet die Gemeinnützigkeit eine Tätigkeit, die in ihrer Wirkung dem Allgemeinwohl dient (nach § 52 der Abgabeordnung). Sie ist im Wesentlichen durch das Steuerrecht definiert. Die gemeinnützige Tätigkeit muss unmittelbar, uneingeschränkt und dauernd auf das Wohl der Allgemeinheit gerichtet sein und darf nur in uneigennütziger Weise erfolgen.
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", heißt es im Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes. In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamts 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen (Quelle: destatis, 2017). Inklusionsunternehmen sichern die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Jede Partnerschaft mit einem Unternehmen hilft dabei
Durch die Reduzierung von Ungleichheiten und die Förderung eines inklusiven und selbststimmten Lebens für Menschen mit Behinderung leisten unsere Partner im Rahmen einer Kooperation mit AfB einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele, den sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Die SDGs wurden von den Vereinten Nationen verabschiedet und gelten für alle 193 Mitgliedsstaaten.
Werkstätten für behinderte Menschen (kurz: WfbM) sollen Menschen mit Behinderung den Weg ins Berufsleben ebnen beziehungsweise eine berufliche Integration ermöglichen. Die Arbeitsbedingungen sind in vielen Werkstätten deutlich schlechter für die Beschäftigten, zum Beispiel weil die Mindestlohnregelung dort nicht gilt. Auch sind die Arbeitsplätze in einer WfbM nicht sozialversicherungspflichtig. Oft ist der Schritt aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt zudem mit einigen Hürden verbunden.
Ein Inklusionsunternehmen hingegen ist ein (fast) normales Unternehmen, das sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt bietet. Es gibt keine Unterscheidungen bei den Arbeitsbedingungen. Eine Leistungsfähigkeit, die nah am allgemeinen Arbeitsmarkt liegt, ist jedoch erforderlich, da Inklusionsunternehmen sich am Markt behaupten müssen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
"Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen verwirklichen" (Deutsches Institut für Menschenrechte)
Inklusion am Arbeitsplatz (bag if)
AfB schafft Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung duch zertifiziertes IT-Remarketing. Möchten Sie mehr über unser Angebot für Unternehmen erfahren?
Fragen und Antworten für Bewerber
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